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Organisatorisches

Überweisung

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie eine Überweisung von einem Arzt (Hausarzt oder Facharzt).

Möglichkeiten einer Überweisung: 6-10 Einheiten á 30 min, 45 min oder 60 min Physiotherapie bzw. Einzelheilgymnastik.

Wahltherapeutin

Ich arbeite als Wahltherapeutin, das bedeutet, dass ich Ihnen am Ende der Therapieserie eine Honorarnote ausstelle, welche Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung einreichen können.

Rückvergütung

Für die Rückvergütung benötigen Sie folgendes:

  • Honorarnote
  • ärztliche Überweisung
  • Zahlungsbestätigung

In der Regel wird ein Großteil der Therapiekosten rückerstattet. Da die einzelnen Krankenkassen Unterschiede aufweisen, informieren Sie sich bitte im Vorhinein bei Ihrer Kasse.

Der Selbstbehalt kann bei einer entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Chefärztliche Bewilligung

Ab der 7. Behandlung im Quartal benötigt man eine chefärztliche Bewilligung. Auch bei Hausbesuchen ist so eine Bewilligung notwendig.

Hausbesuch

Falls es Ihnen nicht möglich ist, meine Praxis zu besuchen, komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Bitte beachten Sie, dass auf der Überweisung Hausbesuch vermerkt und sie chefärztlich bewilligt ist, damit Sie die komplette Hausbesuchspauschale von Ihrer Versicherung rückerstattet bekommen.

Termin absagen

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24h vor dem geplanten Besuch ab. Ich bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.